Schauen wir uns doch einmal die Kommunale Finanzierung genau an.
Der Einfachheit halber habe ich da mal was aus der WIKIpedia kopiert.
Zu den kommunalen Einnahmen gehören selbst erhobene Steuern, Beiträge und Gebühren.
- Zu den von einer Gemeinde erhobenen Steuern gehören Grundsteuer (A für Landwirtschaft, B für alle übrigen Grundvermögen), Gewerbesteuer, Zweitwohnungssteuer (seit August 2004) und die Hundesteuer. Auf die Bemessungsgrundlage der Grund- und Gewerbesteuer kann die Gemeinde einen Steuersatz (Hebesatz) anwenden.
- Beiträge sind Geldleistungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts für die Möglichkeit der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben werden, wobei es keine Rolle spielt, ob der Vorteil auch tatsächlich wahrgenommen wird. Sie werden nach dem Kommunalabgabengesetz berechnet und fallen insbesondere für Wasserversorgung, Abwasser oder Ausbau von Ortsstraßen und Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für die erstmalige Straßenanlage an.
- Gebühren sind Geldleistungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts für die tatsächlich in Anspruch genommene öffentliche Leistung erhoben werden. Man unterscheidet Gebühren für die Benutzung Straßenreinigung, Bestattungswesen, Märkte, Kindergärten, Theater, Büchereien.
- Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird der Wohngemeinde der Steuerpflichtigen zugerechnet, auch wenn das Einkommen außerhalb der Gemeinde erzielt wird; es zählt mithin der Wohnort der Pendler, nicht ihr Arbeitsort.
- Die Finanzzuweisungen des jeweiligen Bundeslandes aus dem Finanzausgleich besitzen mindestens eine so große Bedeutung wie die erhobenen Steuern. Es gibt Zuweisungen für den laufenden Betrieb der Kommune und für investive Maßnahmen.Angesichts der Aushöhlung der Gewerbesteuer und durch GesetzEuro. Das entspricht einem Anteil von ca. 4,8 % an allen kommunalen Steuereinnahmen. Der Gemeindeanteil an dere und Verordnungen auf Bundes- und Eu-Ebene, stellt sich die herangezogene Lohnsumme seit Jahren als ungeeignet dar, um für die im Grundgesetz §28 Abs 2 Satz 3 festgeschriebenen kommunalen Hebesätze als Wirtschaftskraft bezogene Berechnungsgrundlage zu dienen.
- Seit 1998 sind die Gemeinden mit einem Anteil von 2,2 % an dem Aufkommen der Umsatzsteuer beteiligt, das nach Abzug eines Vorweganteils von 5,63 % für den Bund verbleibt. Durch den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sollte der Wegfall der Gewerbekapitalsteuer kompensiert werden. Das Aufkommen des kommunalen Umsatzsteueranteils lag 2005 bei 2,6 Mrd. Euro. Das entspricht einem Anteil von ca. 4,8 % an allen kommunalen Steuereinnahmen. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer gilt als eine stetige und gut kalkulierbare Einnahmequelle der Kommunen.
Angesichts der Aushöhlung der Gewerbesteuer und durch Gesetze und Verordnungen auf Bundes- und Eu-Ebene, stellt sich die herangezogene Lohnsumme seit Jahren als ungeeignet dar, um für die im Grundgesetz §28 Abs 2 Satz 3 festgeschriebenen kommunalen Hebesätze als Wirtschaftskraft bezogene Berechnungsgrundlage zu dienen.
Das Problem ist einer Welt in der Maschinen immer mehr produzieren und menschliche Arbeitskraft abgewertet wird, die Gewerbesteuer im Zusammenhang mit der Zerlegung nach Lohnsummen. Ökologische und ökonomische Gesichtspunkte wie Infrastruktur- und Umweltbelastungen spielen bei der Gewerbesteuer keine Rolle und müssen von der Allgemeinheit an den Standorten bezahlt werden.
Hier das Ganze am Beispiel meiner Heimatstadt Neumünster:
In in 2016 zahlten in Neumünster von 6301 Betrieben 5035 keine Gewerbesteuer und damit auch keinen kommunalen Hebesatz auf diese. Das der Bund durch Verordnungen und Gesetze Unternehmen von der Gewerbesteuer an sich befreit, ihnen sogar Möglichkeiten offen hält, selbst erheblichen Einfluss auf die Höhe der zuzahlenden Gewerbesteuer zu nehmen, ist seine Sache. Das darf aber nicht dazu führen, das den Kommunen ihnen zustehende Zahlungen nach dem GG vorenthalten werden und so den Kommunen ihre finanzielle Selbstbestimmung in Zusammenhang mit einer Schuldenbremse eingeschränkt bzw. entzogen wird.
Laut dem Deutschen Städtetag stellt die Gewerbesteuer an sich, mit bis zu 60% der kommunalen Einnahmen den größten Brocken der kommunalen Finanzierung. Das diese aber auch gleichzeitig mit einer Schwankung von 80% das Risiko birgt, das kommunale Haushalte bis zu 48% unterfinanziert sein könnten, ist nicht hinnehmbar. Diese Lücken sind nur durch Kredite abzudecken, da die tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen oftmals erst mit erheblicher Verspätung nachträglich festgestellt werden.
Innerhalb des Deutschen Städtetages scheint es zudem eine Uneinigkeit zu geben, zum einen partizipieren Kommunen von der sogenannten Zerlegung, zum anderen gibt es Kommunen trotz erheblichem Wirtschaftswachstums keine Chance haben nach den heutigen Regeln ihre Einnahmen zu steigern bzw. Schulden abzubauen.
Diese gilt in Schleswig-Holstein besonders für die kreisfreien Städte. Nach dem Motto gewohnt wird auf dem Land, gearbeitet und versorgt wird sich in der Stadt, nutzen Umlandgemeinden die Infrastrukturen der Städte ohne das von diesem Wirtschaftsverkehr in den Stadtkassen etwas ankommt. Die Lohnsteueranteile stehen den Wohnkommunen zu. Die Hebesätze in diesen Kommunen sind verglichen mit denen der kreisfreien Städte erheblich niedriger, ebenso deren notwendige Aufwendung für die Infrastruktur, da diese kaum genutzt wird. Im Schulwesen, werden diese Kommunen an den Kosten beteiligt, was aber längst nicht mehr ausreicht, um bei einer freien Schulwahl unter dem Gesichtspunkt kommunaler Selbstständigkeit ein verlässliches Raumangebot sicherzustellen. Bei den KITAS sieht es nicht anders aus. Mögliche Umsatzsteueranteile aus den Einkäufen der Umlandgemeinden bieten keinen ausreichenden Ersatz. Es sind überwiegend Lebensmittel, die einem verringertem Steuersatz von 7% unterliegen. Hinzu kommt der Kauf im Internet, der ebenfalls lokal keine Umsatzsteuer erzeugt.
Überall wird gespart, ist man auf Wirtschaftlichkeit bedacht. Hier entstand ein Konkurrenzkampf der Standorte, der dazu führte, das sich die Menschen mit schwachen Einkommen immer mehr gezwungen sehen in die Städte zu ziehen. Die Einnahmen dort sinken, während die Ausgaben steigen. Wahrend die Landgemeinden noch erhebliches Potenzial haben Geld zu erwirtschaften, stehen die kreisfreien Städte mit dem Rücken zur Wand, Kreisangehörige Städte haben noch die Chance über den Kreis internen Ausgleich die Belastungen abzufedern.
Die Ursachen sind eigentlich klar, jeder ist sich selbst der nächste. Zahlen will niemand und wer sowieso schon zahlt, warum soll er ohne Zwang noch mehr einnehmen, um noch mehr zu zahlen? In Deutschland ist dieses sogar ein Bundesländer übergreifendes Problem, Bayern ist da federführend, den Dreck in anderen Bundesländern zu lassen und mit sauberemEuro. Das entspricht einem Anteil von ca. 4,8 % an allen kommunalen Steuereinnahmen. Der Gemeindeanteil an der Handel in Bayern die Gewinne einstreichen.
Die sogenannten Ausgleichszahlungen kaschieren hier die Ursachen mehr als sie eine Lösung sind. Während zunächst die Kreise von den Einnahmen der Umlandgemeinden partizipieren, verbleiben den kreisfreien Städten Anteile am Rest. Die Einnahmen wären erheblich höher, wenn die Einnahmen dort auch zum Tragen kommen, wo sie wirtschaftlich entstanden sind. Würden zum Beispiel Firmen großflächig ihre doch mit hohen Personalkosten behafteten Verwaltungen in Kommunen mit einem günstigen Hebesatz verlegen, wären die bisherigen Standorte pleite. Daraus lässt sich schließen, das es notwendig wird, bei einer Zerlegung die Umwelt belastende Produktion und Logistik erheblich höher zu bewerten als den sauberen Verkauf und die Verwaltung.
Die heutige Zerlegung nach Lohnsummen ist deshalb hinfällig. Es gilt endlich die durch die Produktivität von Maschinen gestiegene Umweltbelastung an den Standorten in die Zerlegung mit einzubeziehen. Und nicht zu vergessen, die Produktivität sogenannter Leiharbeiter. Heute sind deren Löhne Kosten, die eine Gewerbesteuer senken, am Standort ihrer Leihfirma aber diese anheben.
Hier durch entsteht zwischen den Produktionsstandorten ein Konkurrenzkampf, der Lohnsummen als wirtschaftliche Messlatte zum absurdum werden lässt. Ein weiteres Problem sind ausländische Investoren in deren Heimatländern keine oder wenig Gewerbesteuer gezahlt wird. Dadurch wird auch an allen Standorten in Deutschland keine oder nicht die notwendige Gewerbesteuer fällig.
Ein besonderes Problem stellt die Logistik dar. Sie verursacht pro Arbeitsgang, der zudem zumeist spezialisiert und automatisiert ist und sich zudem durch Lohndumping und hohen Wachstumsraten auszeichnet, eine erhebliche infrastrukturelle Belastung, deren ökologisch und ökonomisch verursachte lokale Kosten von der Gewerbesteuer nicht abgedeckt werden.
Auch muss die Frage gestellt werden, ob Freiberufler noch von der Gewerbesteuer befreit sein dürfen. Oftmals nutzen sie ihre freiberufliche Stellung aus, um einem Gewerbe nachzugehen. Dazu gehören unter anderem Architekten, Anwälte, Ingenieure und auch Ärzte. Die dabei mit astronomischen Honoraren die Kaufkraft abschöpfen. Unser heutiges Sozialsystem macht eine Sonderstellung von Freiberuflern überflüssig.
Es bleibt schleierhaft, warum Experten nicht die Frage stellen, ob die heutige Erhebung und insbesondere die Verteilung von Gewerbesteuer noch den Anforderungen des Artikel 28 Grundgesetz entspricht. Auch ist es schleierhaft warum niemand dieses vom Bundesverfassungsgericht prüfen lässt!
Dabei gäbe es eine einfache Lösungen ohne Grundgesetzänderung wie z.b. eine Bundesweite lokale Infrastrukturabgabe, die auch die ökologische und ökonomische Belastung am Standort berücksichtigt. Um eine zusätzliche Belastung heutiger Gewerbesteuerzahler zu vermeiden, sollten die Infrastrukturabgaben mit der Gewerbesteuer verrechnet werden, wobei bei vollständiger Bezahlung der Gewerbesteuer am Standort die Infrastrukturabgabe durch diese gedeckelt sein sollte.